Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Nachfolgend sind die Regelungen im Landkreis gemäß der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) zusammengestellt.
FFP2-Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt beim Vorliegen notwendiger Gründe.
Von der Maskenpflicht sind befreit:
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Präsenzunterricht | Findet inzidenzunabhängig statt. |
Maskenpflicht | entfällt |
Quarantäne von Kontaktpersonen | Informationen dazu gibt es hier. |
Quarantänte | Informationen dazu gibt es hier. |
für alle Fragen zum Corona-Geschehen inkl. Fragen zu Regelungen der Einreise-Quarantäne-Verordnung
Erreichbarkeit:
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr
samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
bei medizinischen Fragen zum Coronavirus
Erreichbarkeit:
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr
sowie samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH