Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis (Konzession).

 

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.


Ein Gaststättengewerbe betreibt ferner, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.


Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.


Wenn Sie in diesen Fällen eine Gaststätte im Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie hierfür allerdings eine Reisegewerbekarte.


Für eine Schankwirtschaft beziehungsweise eine Speisewirtschaft, in der üblicherweise auch Getränke ausgeschenkt werden, benötigen Sie also nur dann eine Erlaubnis, wenn es sich um alkoholische Getränke handelt.


Die Gaststättenkonzession können Sie als 

  • Neukonzession,
  • Konzession nach Umbauten oder
  • Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch eine Stellvertretung

erhalten.

Erforderliche Unterlagen

u.a.

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (PDF)
  • Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass)
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "OG" (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • gegebenenfalls Baugenehmigung/Nutzungsänderung mit Betriebsbeschreibung (bei Umbau/Änderung)
  • Grundriss und Lageplan der Betriebsräume
  • Unterrichtungsnachweis für das Gaststättengewerbe (durch Industrie- und Handelskammer)
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Bescheinigung Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis
  • Bescheinigung in Steuersachen (über das zuständige Finanzamt zu beantragen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister (bei Verein) und gegebenenfalls Satzung
  • Auszug aus dem Handelsregister (bei Firma) gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis gegeben sein?

  • gewerbliche Zuverlässigkeit
  • Geeignetheit der Räumlichkeiten (u.a. Barrierefreiheit)
  • Der Gewerbebetrieb widerspricht im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse.
  • Nachweis (durch eine Bescheinigung der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer), dass Sie oder Ihre Stellvertretung (§ 9 Gaststättengesetz) über die Grundzüge der für den Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet wurden und mit ihnen als vertraut gelten können.

 

 

Kontakt

Frau Kujath