Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Eigenwohnraumförderung

Wichtige Information zur Antragstellung

Aufgrund von personellen Engpässen ist eine Bearbeitung von Anträgen zu den Förderprogrammen der Eigenwohnraumförderung derzeit leider nur eingeschränkt möglich.


Wir bedauern diesen Umstand und bitten um Ihr Verständnis.

„Bauen ist eine Lust, nur kostet es Geld“   (Sprichwort)  

 

Den Traum vom Eigenheim können sich insbesondere Familien mit Kindern oft nicht leisten, da die monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist. Hier unterstützt der Staat mit zwei Förderprogrammen:
 

  • dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm – es bietet ein zinsverbilligtes Darlehen und Zuschüsse zur Förderung von Eigenwohnraum
     
  • sowie dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm – dieses fördert vor allem junge Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines zinsverbilligten Darlehens oder eines Volltilgerdarlehens.


Gefördert werden Haushalte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Durch die Anrechnung von Frei- und Abzugsbeträgen kann auch bei mittleren und höheren Einkommensgruppen eine Förderung in Betracht kommen.


Wichtig ist, dass die Darlehensanträge jeweils vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wenn Sie mit der Baumaßnahme bereits begonnen haben bzw. der Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich. 


Nähere Informationen sowie die Antragsformulare für die Eigenwohnraumförderung erhalten Sie hier: Förderung von Wohneigentum - neues Baukonjunkturprogramm


Gerne beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten. Um eine detaillierte Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten, können Sie uns eine E-Mail an die im Kontaktfeld genannte Adresse senden oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • der Neubau von Wohnraum,
  • der Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb),
  • der Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
  • und die Änderung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum.

Welche allgemeinen Fördervoraussetzungen bestehen?

Folgende persönliche Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft bzw. Partnerschaft.Wohnungseigentum ist noch nicht vorhanden (Ausnahme: Das Haus oder die Wohnung ist mit Wohnrecht, z.B. für Eltern belegt).
  • Der Kaufvertrag wurde noch nicht unterschrieben bzw. die Baumaßnahme noch nicht begonnen. 
  • Für die Genehmigung einer Wohnungsbauförderung dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, z.B. im Zwei-Personen-Haushalt 29.000 Euro. Diese Einkommensgrenze entspricht einem in der Regel deutlich höheren Jahresbruttoeinkommen (beim Zwei-Personen-Haushalt etwa 42.000 Euro). Zur Einkommensberechnung können Sie den Förderlotsen der BayernLabo nutzen. Direkt zum Förderlotsen gelangen Sie hier.

Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass Eigenkapital für den Bau bzw. Erwerb der Immobilie vorhanden ist (Mindesteigenkapital: 15 % der Gesamtsumme). Schließlich muss die finanzielle Belastung  durch den Kauf oder die Baumaßnahme tragbar sein. D.h., nach Abzug der Kosten für die Finanzierung muss noch genügend Einkommen vorhanden sein, um den Familienunterhalt gewährleisten zu können, z.B. beim Zwei-Personen-Haushalt ein Mindestunterhalt von 1.250 Euro.

Welche Grundstücks- und Wohnflächen sind förderfähig?

Beim Erwerb eines Grundstücks zur Bebauung beträgt die zulässige Grundstücksgröße maximal 600 m² (hier sind unter bestimmten Voraussetzungen geringfügige Überschreitungen möglich). Die zulässige Gesamtwohnfläche eines Hauses liegt bei 100 m² (Grundmaß für zwei Personen), bei einer Eigentumswohnung bei 75 qm. Ein notwendiges Arbeitszimmer wird mit 15 m² angerechnet; Kinder bzw. weitere Personen ebenfalls mit je 15 m². Die zulässige Gesamtwohnfläche darf grundsätzlich nicht überschritten werden.   

Welche Förderung kann ich erhalten?

Das Wohnungsbauprogramm bietet ein Darlehen zu einem Zinssatz von 0,5 % (max. 50.000 Euro). In Verbindung mit diesem Darlehen gibt es noch pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR. Das Zinsverbilligungsprogramm bietet ein auf 10 oder 15 Jahre zinsverbilligtes Darlehen oder ein Volltilgerdarlehen, das hinsichtlich Zins- und Tilgungshöhe so kalkuliert ist, dass das Darlehen nach 30 Jahren abbezahlt ist.


Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.


Die Darlehenshöhe beträgt jeweils maximal 1/3 der Gesamtkosten, wobei die Darlehen des Wohnungsbauprogramms und des Zinsverbilligungsprogramms auch kombiniert werden können.

Muss ich Antragsfristen beachten?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Feststellung, ob bzw. in welcher Höhe in Ihrem Fall die Förderung über ein Darlehen der BayernLabo in Frage kommt, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung externer Stellen. Um eine erfolgreiche Förderberatung zu garantieren, wird deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren.


Bei sehr kurzfristigen Anfragen, die uns nur wenige Tage vor Kaufvertragsabschluss erreichen, kann unter Umständen das Förderverfahren nicht mehr abgeschlossen werden, so dass eine Förderung nicht mehr möglich ist.