Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Versammlungsstätten

„Spaß und Verantwortung sind keine Gegensätze“

 

Veranstaltungen und Events, bei denen sich viele Menschen gleichzeitig in Räumen, Szeneflächen oder Sportstadien versammeln, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Versammlungsstättenverordnung verfolgt dabei das Ziel, durch Regelungen zum Bau und Betrieb der dafür bestimmten baulichen Anlagen einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten und damit zur Gefahrenminimierung beizutragen.


Bei Bauanträgen für Anlagen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen, sind die Vorschriften der Verordnung zu beachten.


Bestehende Versammlungsstätten werden vom Landratsamt in regelmäßigen Abständen überprüft. Dabei wird auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften überwacht und festgestellt, ob die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.


Sollen Veranstaltungen vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, ist dies dem Landratsamt unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl rechtzeitig mit dem dafür vorgesehenen Formular (PDF) anzuzeigen. 


Hinweis:
Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine private Feier beim Landratsamt anzeigen?

Unter den in § 47 der Verordnung genannten Voraussetzungen sind auch private Veranstaltungen dem Landratsamt anzuzeigen.

Mit welcher Frist muss ich meine Anzeige dem Landratsamt vorlegen?

Die Verordnung spricht nur von einer „rechtzeitigen“ Anzeige. Damit Ihre Angaben und Unterlagen geprüft und gegebenenfalls Fragen geklärt werden können, sollten Sie Ihre Anzeige mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einreichen.

Welche Angaben bzw. Unterlagen benötigt das Landratsamt?

Den Inhalt der Anzeige können Sie unserem Anzeigeformular (PDF) entnehmen. Wir bitten Sie, dieses Formular zu verwenden.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Überprüfung der Versammlungsstätten und der Feuerbeschau?

Nach der Versammlungsstättenverordnung werden bauliche Anlagen überprüft, bei denen die gleichzeitige Anwesenheit vieler Veranstaltungsbesucher zu Gefahrensituationen führen kann. Zuständig ist hier das Landratsamt.


Die Feuerbeschau wird insbesondere bei sogenannten Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und vergleichbaren baulichen Anlagen durchgeführt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung zur Feuerbeschau liegt bei den Gemeinden.

Verwaltung

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Herr Blümel

Baurechtsvollzug Piding

Frau Danner

Baurechtsvollzug Bayerisch Gmain, Bischofswiesen, Schönau a. Königssee

Herr Hölzl

Baurechtsvollzug Laufen, Saaldorf-Surheim

Frau Karg

Baurechtsvollzug Anger, Berchtesgaden, Marktschellenberg, Schneizlreuth

N.N.

Baurechtsvollzug Teisendorf

Frau Seestaller-Maier

Baurechtsvollzug Ainring, Freilassing, Ramsau b. Berchtesgaden

Telefax

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

  • +49 8651 773 527
Technik

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Frau Holzner-Moeller

Bauberatung Laufen, Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Kahlau

Bauberatung Bayerisch Gmain, Bischofswiesen, Piding, Teisendorf

Herr Pommer

Bauberatung Berchtesgaden, Freilassing, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth

N. N.

Bauberatung Ainring, Anger, Marktschellenberg, Schönau a. Königssee

Telefax

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

  • +49 8651 773 527