Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Fliegende Bauten

„Frühling, Sommer, Bierzelt, Herbst und Winter – die bayerischen Jahreszeiten“

 

Bierzelte, Vereinsveranstaltungen oder Bürgerfeste gehören in Bayern zur Tradition. Die Bayerische Bauordnung verfolgt dabei das Ziel, mit der Gebrauchsabnahme sogenannter fliegender Bauten (z. B. (Bier-) Zelte, Bühnen, Tribünen oder mobile Hütten)  durch das Landratsamt einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten und damit zur Gefahrenminimierung beizutragen.


Die Aufstellung fliegender Bauten ist dem Landratsamt daher rechtzeitig anzuzeigen (Anzeigeformular - PDF). Dieses wird nach Aufstellung den Bau kontrollieren und die Freigabe erteilen.


Bitte beachten Sie, dass Sie für bauliche Anlagen, die länger als drei Monate stehen sollen, in der Regel eine Baugenehmigung benötigen.

 

Hinweis:
Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet selbst zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Unter welchen Voraussetzungen dürfen fliegende Bauten aufgestellt werden?

Sobald fliegende Bauten eine gewisse Größenordnung überschreiten, benötigen sie eine Ausführungsgenehmigung und müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden. Darunter fallen z. B. (Bier-) Zelte ab einer Grundfläche von über 75 m oder Bühnen ab einer Höhe von 5 m, einer Grundfläche ab 100 m² und einer Fußbodenhöhe ab 1,50 m. Weitere genehmigungspflichtige Bauten entnehmen Sie bitte der BayBO.

Mit welcher Frist muss ich die Aufstellung fliegender Bauten anzeigen?

Gemäß Art. 72 Abs. 5 BayBO ist die beabsichtigte Aufstellung dem Landratsamt mindestens eine Woche zuvor anzuzeigen. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anzeige.

Welche Angaben bzw. Unterlagen benötigt das Landratsamt?

Den Inhalt der Anzeige können Sie unserem Anzeigeformular (PDF) entnehmen. Wir bitten Sie, dieses Formular zu verwenden. Zudem ist das Prüfbuch (dieses erhalten Sie in der Regel vom Verleiher) vorzulegen.


Mit maßstabsgerechten Eintragungen im amtlichen Lageplan 1:1000 erleichtern Sie uns die Prüfung und tragen zu einem zügigen Verfahrensablauf bei.

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Herr Brandner

Zuständigkeitsbereich:
Ainring, Anger, Laufen, Piding, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf

Herr Baumgartner

Zuständigkeitsbereich:
Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing, Marktschellenberg und Schönau a. Königssee