„Klein, aber mein.“ (Sprichwort)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie wird auf Antrag (PDF) erteilt.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder auch Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen (z.B. Läden, Büros oder Arztpraxen) in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit zugehörigen Aufteilungsplänen vorzulegen.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigen wir, dass die Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten jeweils in sich abgeschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass sie jeweils einen unabhängigen Eingang haben und separat zugänglich sind. Aus den Aufteilungsplänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum befindlichen Gebäudeanteile ablesbar sein.
Hinweis: Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.
Antragsberechtigte sind:
Ihren Antrag (PDF) können Sie direkt ans Landratsamt richten.
Vorzulegen sind
Je nach Verfahren beträgt der Gebührenrahmen 25 bis 150 Euro je Sondereigentumseinheit.
Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Ainring, Anger, Laufen, Piding, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf
Zuständigkeitsbereich:
Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing, Marktschellenberg und Schönau a. Königssee