Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

„Klein, aber mein.“   (Sprichwort)  

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie wird auf Antrag (PDF) erteilt.
  

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder auch Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen (z.B. Läden, Büros oder Arztpraxen) in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit zugehörigen Aufteilungsplänen vorzulegen.  


Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigen wir, dass die Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten jeweils in sich abgeschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass sie jeweils einen unabhängigen Eingang haben und separat zugänglich sind. Aus den Aufteilungsplänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum befindlichen Gebäudeanteile ablesbar sein.  

 

Hinweis: Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Unter welchen Voraussetzungen bin ich antragsberechtigt?

Antragsberechtigte sind: 

  • Grundstückseigentümer (einzeln oder gemeinsam)
  • Erbbauberechtigte
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen (z. B. Erwerber)

Wo stelle ich den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossen­heitsbescheinigung?

Sie können Ihren Antrag (PDF) entweder direkt postalisch ans Landratsamt richten oder
über das Bayernportal unter Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen einreichen.


Voraussetzung für die Online-Beantragung ist das Vorliegen einer Bayern-ID.
Nähere Infos zur Bayern-ID finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe .

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Vorzulegen sind

  • der Antrag (PDF), einfach (formlos oder unter Verwendung des Formulars, s. u.)
     
  • eine Kopie des Grundbuchauszugs (nicht beglaubigt), einfach
     
  • ein aktueller, amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, auf dem alle bestehenden Gebäude auf dem aufzuteilenden Grundstück dargestellt sind, mindestens dreifach
     
  • Aufteilungspläne (Bauzeichnung) im Format DIN A3 (Format darf DIN A3 nicht übersteigen), vierfach (Kennzeichnung Sondereigentum: Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes in die jeweiligen Sondereigentumseinheiten ablesbar sein. Jeder Raum eines Sondereigentums muss mit derselben arabischen Nummer im Kreis gekennzeichnet werden. Gemeinschaftseigentum enthält keine Nummer). Der Maßstab ist frei wählbar, muss allerdings deutlich lesbar sein (Empfehlung 1:200 oder größer).
     
  • Plandarstellung: Es müssen alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten von allen Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden, dargestellt werden. Für Genehmigungsvermerke ist auf der Vorderseite des gefalteten Planes ein geeigneter Platz freizuhalten (ca. 100 x 80 mm). Auf jedem Plan ist der Standort des Gebäudes (Adresse oder Flurnummer) anzugeben und die Unterschrift des Antragstellers erforderlich. Bei Kennzeichnung von Grundstücksteilen, Stellplätzen oder Terrassen zu Sondereigentum sind diese in Lage und Größe eindeutig zu bemaßen.
     
  • Besonderheiten: Entgegen den üblichen Bauvorlagen müssen auch nicht ausgebaute Speicher und Dachräume dargestellt werden.

Welche Kosten fallen an?

Je nach Verfahren beträgt der Gebührenrahmen 25 bis 150 Euro je Sondereigentumseinheit.  

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Herr Brandner

Zuständigkeitsbereich:
Ainring, Anger, Laufen, Piding, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf

Herr Baumgartner

Zuständigkeitsbereich:
Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing, Marktschellenberg und Schönau a. Königssee