Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Der Begriff "Kindertageseinrichtung" ist im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Sammelbezeichnung für außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.


Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen. Die Betreuung erfolgt im Kindergarten, in der Kinderkrippe sowie im Hort. Darüber hinaus stehen noch sogenannte integrative Plätze nach § 35a SGB VIII zur Verfügung.
 

Wichtige Information zu Bayerisches Krippengeld (ZBFS)

Für Kinder, die bis zum 01.01.2025 geboren wurden, kann weiterhin ein Anspruch auf Bayerisches Krippengeld bestehen. Das Bayerische Krippengeld muss gesondert beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragt werden.

Das Bayerische Krippengeld wird bei einer Kostenübernahme durch das Amt für Kinder, Jugend und Familien in der Regel abgezogen.Damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht ist ein Antrag auf das Bayerische Krippengeld sinnvoll, solange Ihr Kind einen Anspruch hat.

Entstehende Kosten und Kostenbeteiligung

Anspruch auf die volle bzw. teilweise Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung gemäß §§ 22, 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) durch das Amt für Kinder, Jugend und Familien im Landratsamt Berchtesgadener Land haben Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land haben und denen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII die Bezahlung der Gebühren auf Grund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist oder wenn die Kinderbetreuung für die Entwicklung des Kindes aus pädagogischen Gründen erforderlich ist.
 

Mittagsverpflegung

Soweit Sie aus beruflichen Gründen die Mittagsverpflegung nicht bereitstellen können, werden diese Kosten nach Überprüfung der wirtschaftlichen Situation übernommen.

Für Empfänger von Sozialleistungen sind diese Kosten bei der zuständigen Stelle im Rahmen des Bildungspaketes zu beantragen (Bildung und Teilhabe).
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Stellen und nicht bei dem Amt für Kinder Jugend und Familien.  
 

Empfänger von Sozialleistungen

Die Kosten für die Betreuung werden nach einer Überprüfung der Buchungszeiten (insbesondere Kinderkrippe und Kinderhort) für Empfänger folgender Sozialleistungen übernommen:

  • Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II – Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)


Empfänger von Sozialleistungen stellen den verkürzten Antrag (PDF) und reichen den unterschriebenen, vollständig ausgefüllten Antrag samt dem aktuellen, vollständigen Leistungsbescheid an das Amt für Kinder, Jugend und Familien ein. 


Wenn Sie keine der o.g. Sozialleistungen beziehen

In diesem Fall wird eine Einkommensberechnung nach §90 SGB VIII vorgenommen, um zu prüfen, ob die Kinderbetreuungskosten in voller Höhe oder teilweise übernommen werden können. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Kostenübername (PDF) für eine Tageseinrichtung. Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle Unterlagen zu den Fragen, die Sie mit „Ja“ beantwortet haben ein (z. B. Mietvertrag, Lohnzetteln der letzten 12 Monate, Kindergeldbescheid, Versicherungen usw).

Bitte entnehmen Sie aus unserem Flyer weitere Informationen zur Antragstellung.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zum Antrag.