Oldtimer sind Fahrzeuge, deren erstmalige Anmeldung 30 und mehr Jahre zurück liegt und die zum größten Teil im Originalzustand erhalten sind. Um dies festzustellen, ist es erforderlich, die Fahrzeuge beim TÜV oder der DEKRA zur Durchführung einer Untersuchung nach § 23 STVZO vorzuführen (Oldtimergutachten).
Für Oldtimer stehen zwei verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung: "H"-Kennzeichen oder "07"-er Kennzeichen.
"H"-Kennzeichen entsprechen einer regulären Zulassung und unterliegen der Pflicht zur Hauptuntersuchung.
"07"-er Kennzeichen sind für Oldtimer-Sammlungen gedacht, bei der mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen genutzt werden sollen. Da diese Fahrzeuge nicht der HU-Pflicht unterliegen ist die Nutzung des Kennzeichens auf Probe- und Bewegungsfahrten und auf Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen beschränkt. Zudem besteht eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches.
Gebühren: ca. 50 bis 130 Euro
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.