Fast alle Fahrzeuge unterliegen gem. § 1 Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz (KraftStG) der Kfz-Steuerpflicht. Sollten Sie Ihre Kfz-Steuer einmal nicht oder nicht vollständig beglichen haben, so erhält die Zulassungsbehörde durch die Bundeskasse eine Mitteilung über bestehende Kfz-Steuerrückstände und muss dann gem. § 14 KraftStG die Abmeldung des Fahrzeuges von Amts wegen einleiten.
Sollten Sie von uns ein Schreiben bezüglich nicht entrichteter Kfz-Steuer erhalten, so setzen Sie sich bitte umgehend mit der Bundeskasse (Hauptzollamt) in Augsburg
Hauptzollamt Augsburg
Dienstort Ingolstadt
- Kraftfahrzeugsteuer -
Postfach 10 17 65
86007 Augsburg
Telefon: +49 841 97376 15
oder mit dem
Zollamt am Grenzübergang Walserberg
Europaplatz 1
83435 Bad Reichenhall
Telefon: +49 8651 605 0
Telefax: +49 8651 605 111
in Verbindung. Nur durch die Bundeskasse kann der Vorgang beendet und weitere Maßnahmen verhindert werden.
Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.