Fabrikneue Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die noch niemals angemeldet waren, weder im Inland, noch im Ausland. Sobald ein Fahrzeug zugelassen war, auch nur für einen Tage (Registrier-/Tageszulassung), gilt das Fahrzeug zulassungsrechtlich nicht mehr als Neufahrzeug.
Im Folgenden finden Sie die erforderlichen Unterlagen für den jeweiligen Zulassungsvorgang:
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren: 26,90 Euro bis 95 Euro
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, setzen Sie sich bitte bei Unklarheiten oder offenen Fragen vor der Anmeldung mit der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch in Verbindung.
Gebühren: 50 Euro bis 120 Euro
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.