Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Deshalb ist es wichtig, ihre Verbreitung frühzeitig zu verhindern.
Wenn
ordnet das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen an (§ 17 Abs. 2 IfSG).
In vielen Fällen sind diese Maßnahmen für die Verantwortlichen (z. B. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte betroffener Immobilien) mit erheblichen Kosten verbunden, da grundsätzlich nicht nur die Kosten professioneller Schädlingsbekämpfung, sondern zusätzlich auch die Kosten der Gesundheitsverwaltung zu tragen sind.
Als Gesundheitsamt möchten wir Sie deshalb schon im Vorhinein unterstützen, indem wir Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps zur Vermeidung und Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen zur Verfügung zu stellen.
In unseren Merkblättern finden Sie praktische Hinweise dazu, wie Sie selbst dazu beitragen können, Gesundheitsschädlingen vorzubeugen und wie man „im Fall der Fälle“ handeln sollte. Diese werden von uns regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Besonders hinweisen möchten wir außerdem auf die allgemeinen Hinweise des Umweltbundesamts (UBA) zu verschiedenen Gesundheitsschädlingen. Das Umweltbundesamt wird eigens durch eine spezialisierte „Kommission Gesundheitsschädlinge“ fachkundig beraten (https://www.umweltbundesamt.de/kommission-gesundheitsschaedlinge). Diese Hinweise beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind in der Regel kostenlos online abrufbar (Download). Einen Überblick zum Gesamtthema „Schädlinge und Nützlinge“ finden Sie unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/alternativen-biozid-einsatz/biozid-portal-schaedlingsratgeber .
Bei allgemeinen Fragen stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung, wie für die Meldung von Fällen, in denen gehäuft Gesundheitsschädlinge (z. B. Ratten) gesichtet wurden.
Eine individuelle Beratung für den Umgang mit Gesundheitsschädlingen im privaten Bereich erhalten Sie bei speziellen Fachfirmen.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.