Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Die Brandschutzdienststelle im Landkreis Berchtesgadener Land

„Vorbeugen kann Brände verhüten“


Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes. Ihre Aufgaben nimmt der Kreisbrandrat wahr, er ist im Vollzug des Baurechts Träger öffentlicher Belange.


Im Rahmen seiner Tätigkeit gibt er insbesondere Stellungnahmen ab zu den Bereichen

  • Schadens- und Gefahrenabwehr sowie Rettungsmaßnahmen
  • Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch als Privatperson die Dienste der Brandschutzdienststelle in Anspruch nehmen?

Dies ist nicht möglich. Die Brandschutzdienststelle erfüllt öffentliche Aufgaben in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Für individuelle Beratungsleistungen stehen private Dienstleister zur Verfügung.

Wo erhalte ich Informationen über die Anforderungen bei Neuerrichtung oder Änderung von Brandmeldeanlagen?

An der Integrierten Leitstelle Traunstein steht Ihnen eine Fachkraft für Brandmeldeanlagen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Leitstelle entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links.

Wo erhalte ich Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht?

Das Innenministerium hat Hinweise zur Rauchwarnmelderflicht für Wohnungen herausgegeben. Den Link hierzu können Sie unter „Informationsmaterial“ abrufen.

Kontakt

Kreisbrandrat
Josef Kaltner

  • dienstlich +49 8651 775 270 / mobil +49 171 4492979
  • E-Mail senden

Beratung bei Neuerrichtung und Änderung von Brandmeldeanlagen:

Kreisbrandmeister
Stefan Ufertinger

Zuständigkeit:
Landkreis Berchtesgadener Land (außer Stadt Bad Reichenhall)

Stadtbrandinspektor Andreas Gabriel

Zuständigkeit:
Stadt Bad Reichenhall