Für Gerichte wird anlassbezogen ein Abstinenznachweis von Alkohol oder Drogen gefordert. Die hierfür erforderliche qualitätsgesicherte Haarentnahme kann das Gesundheitsamt durchführen.
Wo findet die Haarentnahme statt?
Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis sowie die fällige Gebühr zum Termin mit. Für gerichtlich angeordnete Haarproben ist lediglich eine Gebühr von 20,00 Euro zu entrichten.
Bitte kommen Sie mit gewaschenen Haaren.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.