Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Am Gesundheitsamt besteht die Möglichkeit, sich durch einen erfahrenen Kinderarzt unabhängig zu allen Kinderimpfungen beraten zu lassen. Impfungen können auf Wunsch auch gleich durchgeführt werden.
So viele Impfungen schon für die Kleinen? Ist das wirklich erforderlich und welche Nebenwirkungen gibt es? Impfungen (und Antibiotika) sind die beiden Errungenschaften der Medizin, die unsere Gesundheit und Lebenserwartung vor allen anderen entscheidend verbessert haben. Viele lebensgefährliche Infektionskrankheiten sind selten geworden oder konnten gar ausgerottet werden. Doch welche Impfungen braucht mein Kind heute wirklich? Hier können Sie sich neutral durch einen Fachmann beraten lassen, welche Impfungen, wann und in welchen Zeitabständen sinnvoll sind. Gerne sehen wir auch das Impfbuch durch, ob etwas aufzufrischen ist.
Wo findet die Impfberatung statt?
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, damit der Facharzt zur Verfügung steht und ausführlich Zeit für Sie hat. Die Beratung ist im Gesundheitsamt bei Herrn Dr. Langenhorst, Zimmer 61.
Bringen Sie bitte Ihr gelbes Impfbuch und Ihre Krankenversicherungskarte mit zum Termin.
Zusätzlich zu einem Beratungsgespräch mit Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt oder auch dem Gesundheitsamt können Sie ausführliche und kostenlose Informationen über die Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abrufen. Hier sind auch Merkblätter zu den einzelnen Infektionserkrankungen (z.T. auch fremdsprachig) verfügbar. Auch das Gesundheitsamt stellt hierzu unter "Informationsmaterial" Merkblätter für Sie zur Verfügung.
Als Beispiel sind die Impfquoten einer vollständigen Immunisierung gegen Masern (zwei Impfungen) bei den Schuleingangsuntersuchungen in den letzten Jahren in ganz Deutschland angestiegen. Nach einigen Jahren mit vergleichsweise geringer Zahl an Neuerkrankungen, lag die Zahl der Erkrankungen im Jahr 2013 jedoch deutlich über der für die Ausrottung der Masern entscheidenden Marke von weniger als einer Erkrankung pro eine Million Einwohner und Jahr.
Im Zusammenhang mit offensichtlich bestehenden Impflücken kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, die oftmals in Bevölkerungsgruppen oder Gemeinschaften auftreten, die Impfungen kritisch gegenüberstehen oder vernachlässigen. Das Robert-Koch Institut berichtet im Epidemilogischen Bulletin 33/2014 (PDF) über einen solchen Ausbruch im Sommer 2013 mit über 50 gemeldeten Masernfällen in vier angrenzenden Landkreisen in Nordrhein-Westfalen. Betroffen waren insbesondere jugendliche Schüler und Lehrer einer Schule im Rhein-Erft-Kreis. Zu einem großen Masernausbruch mit fast 700 Erkrankten kam es 2013 in Bayern, welches seit über 10 Jahren die bundesweit größten Impflücken und höchsten Masernraten aufweist.
Die größte Gefahr der Impfungen liegt paradoxerweise in ihrem Erfolg: sobald die Erkrankungsraten zurückgehen setzt im Gegenzug eine gewisse Impfmüdigkeit ein, noch bevor die Erkrankung (der sogenannte Virus-Wildtyp) ausgerottet werden kann. Dies ermöglicht dem Erreger ein "Comeback" mit oft nicht abschätzbaren Folgen.
Nein.
Hierzu hat beispielsweise auch der Zentralverband homöopathischer Ärzte eine entsprechende Erklärung verfasst:
Zitat:
"Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“. Kein homöopathisches Mittel ist in der Lage, eine nachweisbare Immunisierung hervorzurufen. Vor dem Ersatz einer notwendigen Impfung durch die Einnahme homöopathischer Medikamente wird gewarnt!"
Eine gesunde Lebensweise (gesunde Ernährung, Bewegung, Verzicht auf gesundheitsschädigende Substanzen, etc.) ist die Grundvoraussetzung für eine intakte Immunabwehr, vermag aber nicht hinreichend vor den impfpräventablen Erkrankungen zu schützten. Zudem ermöglichen wir mit unserem persönlichen Impfschutz Säuglingen und einer zunehmenden Anzahl von Immungeschwächten (angeboren oder z.B. infolge einer Chemotherapie) einen besseren Schutz vor diesen Infektionen ("Herdenimmunität"), die für viele dieser Patienten zu schweren und auch letalen Verläufen führen würden.
Jedes Kind braucht idealer Weise einen Impfschutz gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten. Das allergiekranke Kind ist auf diesen Impfschutz besonders angewiesen, weil die Infektionskrankheit bei ihm schwerer verlaufen kann als bei einem nichtallergischen Kind.
Beispielsweise stellt ein Keuchhusten für ein Kind, das ohnehin schon an Asthma leidet, oft eine komplikationsreiche bis lebensbedrohliche Erkrankung dar. Andererseits weiß man, dass Keuchhusten eine Entstehung von Asthma begünstigen kann. Daher ist hier ein Impfschutz in jedem Fall ratsam. Auch ein Kind mit einer schweren, stationär behandlungspflichtigen Neurodermitis sollte z.B. gegen Windpocken geimpft werden, weil die Impfung im Vergleich zu einer Erkrankung wesentlich harmloser ist.
Deshalb gilt ganz allgemein: Ein Kind mit Allergien sollte gemäß Impfkalender großzügig geimpft werden, solange es sich nicht um Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes handelt.
Neben den offensichtlichen Vorteilen der Kombinationsimpfstoffe (weniger schmerzhafte Injektionen und Arztbesuche, dadurch auch seltener lückenhafter Impfschutz, bessere Akzeptanz) taucht immer wieder die Frage auf, ob das Immunsystem dadurch nicht "überfordert" wird:
Grundsätzlich muss sich das Immunsystem eines Neugeborenen und heranwachsenden Kindes vom ersten Tag an mit einer ungleich höheren Zahl von Bakterien, Viren, Pilzen und weiteren Umweltantigenen, insbesondere in der Nahrung, auseinandersetzen. Die Impfungen beanspruchen jeweils nur einen Bruchteil unserer Immunzellen, um eine langanhaltende Infektionsabwehr aufzubauen. Anders ist es bei der "natürlichen" Immunisierung im Rahmen der Erkrankung. Hier ist die Immunabwehr wie auch die Allgemeinverfassung nachhaltig geschwächt, was je nach Infektion zu weiteren Infektionen und damit Komplikationen führen kann (Beispiel Masern => bakterielle Lungen-/Mittelohrentzündung).
Zusätzlich konnte durch die Weiterentwicklung der Impfstoffe die Gesamtzahl der enthaltenen Proteine (diese stellen das Reizsignal für unser Immunsystem dar) von ~12.000 im Jahr 1980 auf ~360 im Jahr 2008 deutlich reduziert werden.
Als weiteren Vorteil benötigen Kombinationsimpfstoffe weniger Konservierungsmittel, Verstärker (Adjuvantien) und Hilfsstoffe als die Summe der sonst erforderlichen Einzelimpfungen. Damit reduziert sich auch die Möglichkeit einer Allergisierung sowie der entsprechenden allergischen und anaphylaktischen Reaktionen.
Aufgrund der überwiegenden Vorteile der Mehrfachimpfstoffe haben viele Hersteller die Produktion der Einzelimpfstoffe mangels Nachfrage eingestellt. In Ausnahmefällen kann es jedoch aus medizinischen Gründen erforderlich sein, auf noch erhältliche Einzelimpfungen auszuweichen, Ihr Arzt wird Sie dahingehend beraten.
Schutzimpfungen sind eine der effektivsten Maßnahmen, um vor Infektionskrankheiten zu schützen. Fortschritte bei der Entwicklung, Herstellung und Kontrolle tragen wesentlich zur Sicherheit und Verträglichkeit von Impfstoffen bei. Aber auch moderne Impfstoffe sind nicht vollständig frei von Nebenwirkungen. Die Ergebnisse der präklinischen (Laboruntersuchungen) und klinischen Studien sind die Grundlage für die Entscheidung einer Zulassung. Trotz intensiver Forschung ist jedoch zum Zeitpunkt der Zulassung eines Impfstoffes die klinische Erfahrung begrenzt. Zumeist liegen Daten zu wenigen Tausend bis Zehntausend Impflingen vor.
In der Regel können somit unerwünschte Ereignisse im Bereich von bis zu 1:1000, maximal bis 1:10.000 entdeckt werden. Seltenere Nebenwirkungen und Langzeiteffekte werden daher meist erst nach der Zulassung erkannt. Deshalb ist die kontinuierliche Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen nach der Zulassung ein wesentlicher Teil der Risiko-Nutzen-Bewertung.
Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen werden zentral an das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel gemeldet und bewertet (Pharmakovigilanz).
Für Impfstoffe besteht in Deutschland neben der Meldeverpflichtung des Herstellers nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) eine standesrechtliche Verpflichtung von Ärzten und Apothekern zur Meldung von Nebenwirkungen. Zusätzlich haben Ärzte und Heilpraktiker eine Meldeverpflichtung bei Verdacht auf Impfkomplikationen nach § 6 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ist nach § 11 IfSG seinerseits verpflichtet, die Meldung pseudonymisiert der zuständigen Landesbehörde und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden.
Seit dem 02.10.2012 ist die Online-Meldung von Nebenwirkungen auch durch Patienten und Verbraucher möglich (Informationen zur Online-Meldung durch Patienten und Verbraucher).
Der Begriff "Kinderkrankheit" ist historisch bedingt und in unserer heutigen Zeit irreführend. In der Zeit vor Beginn der nationalen Impfprogramme erfolgte die Immunisierung fast ausschließlich durch die Erkrankung in der Kindheit und eine Erkrankung im Erwachsenenalter stellte somit die Ausnahme dar. Es entstand der Begriff der "Kinderkrankheit".
Heute hingegen erfolgt die Immunisierung schonender durch die Impfung, weshalb deutlich weniger Kinder an den Krankheiten erkranken/versterben. Als Folge verlagern sich - bei Auslassen der empfohlenen Auffrischungsimpfungen - die Infektionsfälle in das Erwachsenenalter, sodass der Begriff "Kinderkrankheit" eine vermeintliche Sicherheit vermittelt. Einzelne Erkrankungen verlaufen im Erwachsenenalter sogar komplikationsreicher als bei Kindern.
Hierüber informiert Sie die Bundesstelle für Arzneimittelsicherheit, das Paul-Ehrlich-Institut auf der entsprechenden Homepage. Hier werden u.a. alle von Ärzten gemeldeten Nebenwirkungen zentral erfasst und bewertet (Pharmakovigilanz).
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.