Rund 50 Prozent aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt, meist von Familienangehörigen und Personen des sozialen Umfeldes. Alle anderen Betreuungen werden von Berufsbetreuern geführt. Berufsbetreuer sind selbstständig tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt. Viele Berufsbetreuer haben eine sozialpädagogische oder juristische Ausbildung. Seit 01.01.2023 werden gesetzlich bestimmte Anforderungen an die Sachkunde gestellt. Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit über das zuständige Betreuungsgericht eine Vergütung, die pauschal gewährt wird (entsprechende Infos des Bundesjustizministeriums finden Sie hier). Berufliche Betreuer sind auch bei Betreuungsvereinen und -behörden tätig, man nennt sie dann Vereins- oder Behördenbetreuer.
Nähere Informationen gibt es auf der Website des Bundesverbandes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie des Bundesverbandes Freier Berufsbetreuer (https://bvfbev.de/).
Ein beruflicher Betreuer hat eine Vielzahl von Pflichten. Diese ergeben sich hinsichtlich der Betreuungsführung zum einen aus § 1821 ff. BGB. Zum anderen hat ein Berufsbetreuer auch Pflichten in eigener Sache gegenüber der für ihn zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde). Beispielsweise ergeben sich neu seit 1. Januar 2023 Mitteilungs- und Nachweispflichten gemäß § 25 BtOG.
Auf dieser Seite finden berufliche Betreuer zur Erfüllung ihrer Pflichten unter der Rubrik “Formulare” im blauen Infokasten rechts kostenlose Vorlagen sowie Hinweise der Betreuungsbehörde.
Im Landkreis Berchtesgadener Land werden dringend neue berufliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht.
Seit 01.01.2023 ist ein Registrierungsverfahren und damit verbunden eine Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben. Zur erfolgreichen Registrierung muss ein Antrag mit vollständigen Unterlagen bei der Stammbehörde eingereicht werden.
Die Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Geschäftssitz des beruflichen Betreuers errichtet werden soll.
Insbesondere Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt sowie Antragsteller, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, profitieren, da sie mit den Abschlüssen bereits automatisch vollständig über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Sachkunde kann auch durch Sachkundekurse erworben werden.
Weitere Informationen: Merkblatt für Neubetreuer
Es besteht auch die Möglichkeit zur Anbindung an den Betreuungsverein. Nähere Informationen erhalten Sie über den Betreuungsverein BGL e.V.