Ehrenamtliche Betreuer werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene bestellt. Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der persönlich geeignet und zuverlässig ist.
Nähere Informationen gibt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Ehrenamtliche Betreuer benötigen:
Im Landkreis Berchtesgadener Land werden dringend neue ehrenamtliche Betreuer gesucht!