Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Eine Frau und ein Mann sitzen sich an einem Tisch gegenüber und beraten über Baupläne.
Bauen & Wohnen

Wichtige Hinweise zur Baugenehmigung

Sie haben die von Ihnen beantragte Baugenehmigung oder den Vorbescheid erhalten? Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über Interessantes und den weiteren Ablauf informieren. 

Bitte lesen Sie die Baugenehmigung und diese Hinweise sorgfältig und beachten Sie insbesondere Auflagen und Bedingungen aus der Genehmigung, zu deren Umsetzung Sie verpflichtet sind, sowie die Fristen für die Anzeige des Baubeginns und der Nutzungsaufnahme. 
Das Verfahren ist erst nach Vorlage dieser Anzeigen und gegebenenfalls erforderlicher bautechnischer Nachweise (z.B. zum Thema Standsicherheit, Brandschutz oder Ähnliches) vollständig abgeschlossen.

 

Häufig gestellte Fragen:


Was muss ich vor Baubeginn, während der Bauausführung und nach Fertig-
stellung der baulichen Anlage beachten?

Bauherr und die im Rahmen ihres Wirkungskreises anderen am Bau Beteiligten sind dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei ihrem Bauvorhaben eingehalten werden. 
Dazu gehören insbesondere die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die darauf basierenden Rechtsverordnungen, andere einschlägige Rechtsvorschriften sowie die eingeführten technischen Baubestimmungen. 
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt zur Baugenehmigung.

 

Verwaltung

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Frau Hocheder

Baurechtsvollzug Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee

Herr Hölzl

Baurechtsvollzug Anger, Laufen, Piding

Herr Hollendonner

Baurechtsvollzug Ainring, Bischofswiesen

Frau Karg

Baurechtsvollzug Berchtesgaden

Herr Kräuter

Baurechtsvollzug Freilassing, Saaldorf-Surheim

Herr Nürbauer

Baurechtsvollzug Bayerisch Gmain, Teisendorf

Telefax Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

  • +49 8651 773 527

Technik

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Frau Holzner-Moeller

Bauberatung Laufen, Ramsau b. Berchtesgaden, Saaldorf-Surheim, Schönau a. Königssee

Frau Huber

Bauberatung Ainring, Anger, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen

Frau Kahlau

Bauberatung Marktschellenberg, Piding, Teisendorf

Herr Pommer

Bauberatung Berchtesgaden, Freilassing, Schneizlreuth