Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landratsamts Berchtesgadener Land www.lra-bgl.de.
Das Landratsamt BGL ist bemüht, seine Website im Einklang mit Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Der Internetauftritt des Landratsamts BGL ist mit den Bestimmungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDIV) teilweise vereinbar.
Die Internetseite kann neben der Mausfunktion auch mit der Tabulatortaste (sie befindet sich in der Regel links von der Q-Taste) in Kombination mit der Return-Taste vollständig bedient werden.
Auf der Startseite gibt es die Top-Nachrichten, die automatisch nach 10 Sekunden wechseln. Sogenannten „Slides“ lenken ab und können für Menschen mit Sehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen problematisch sein. Eine Pause-Taste (II-Symbol) ist jeweils im Bild unten rechts zu finden, um diese Autoplay-Funktion zu deaktivieren. Mit einem Klick auf das Dreieck-Symbol läuft das automatische Abspielen wieder weiter.
Die Website ist unter Einhaltung der notwendigen Kontrastverhältnisse gemäß WCAG 2.1 beziehungsweise BITV 2.0 konzipiert. Die Farbdefinition erfolgte unter Einbeziehungen von Farbnuancierungen, Icons und Schriftschnitten.
Bei allen modernen Browsern gibt es die Möglichkeit, die Bildschirm-Ansicht nach eigenen Wünschen zu vergrößern oder zu verkleinern. In der obersten Menüleiste unserer Internetseite ist links neben dem Drucker-Symbol der Menüpunkt „Schriftgröße anpassen“ (A+) zu finden. Hier sind Hilfen zur Textvergrößerung aufgeführt.
Die Website des Landratsamts BGL verfügt über entsprechende technische und inhaltliche Anforderungen, sodass sie von Screenreader-Geräten vorgelesen werden kann.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren zu beseitigen.
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Als Methodik zur Prüfung der Website wurde angewandt: externer Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Internetseite des Landratsamts BGL wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung von Barrierefreiheit erfragen?
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Landratsamt Berchtesgadener Land
Abteilung - Pressestelle/Webredaktion -
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Telefon: +49 8651 773 525
E-Mail: webredaktion@lra-bgl.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung und Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontakt der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Stand: 27. Juni 2025