Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Niemand ist vor einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung gefeit. Eine Vorsorgevoll-macht benötigt jeder ab dem 18. Lebensjahr und sollte bestenfalls in gesunden Tagen erstellt und mit der Vertrauensperson besprochen werden“ erklärt Karina Grabner, Leiterin der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land.
Wer entscheidet in finanzieller oder gesundheitlicher Hinsicht, über medizinische Behandlung-gen und notwendige pflegerische Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung, über Aufenthalts- und Wohnfragen? Und wer vertritt die erkrankte Person in Behörden- und Versicherungsangelegenheiten oder kann die Post hierzu verwalten, wenn sie darüber nicht mehr selbst bestimmten kann? Diese Dinge lassen sich mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung gut regeln.
Mit einer Vollmacht kann eine Person des Vertrauens berechtigt werden, stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Denn wenn keine Vollmacht vorhanden ist und ein Volljähriger seine Belange aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann jemand aus dem Familienkreis sein, oder auch eine unbekannte Person.
In der Betreuungsverfügung können Wünsche und Vorstellungen für eine rechtliche Betreuung festgelegt werden, die für das Amtsgericht und den künftigen Betreuer verbindlich sind.
Mit einer Patientenverfügung können Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit die medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Broschüren und Vordrucke gibt es zum Beispiel vom Bayerischen Justizministerium sowie von den Landratsämtern. Vorsorgevordrucke können kostenlos sowohl im Landratsamt Berchtesgadener Land als auch in den Gemeinden und Städten des Landkreises bezogen werden. Auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lra-bgl.de/betreuungsrecht/ finden Interessierte alle Vorlagen ebenso ausfüllbar zum Download.
Was ist bei der Erteilung einer Vollmacht und beim Ausfüllen zu berücksichtigen?
Die Erteilung einer Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist die höchste Form der Selbstbestimmung. Im Idealfall besprechen Vollmachtgeber ihre Wünsche zur Lebensgestaltung mit den Bevollmächtigten, so haben diese im Notfall Handlungssicherheit und können in ihrem Sinne handeln. Es können auch mehrere Vertrauenspersonen gleichzeitig bevollmächtigt werden, dies könnte beispielsweise für Vertretungszwecke sinnvoll sein. Bevollmächtigte Personen dürfen sehr weitreichende Entscheidungen treffen und sollen in jedem Fall vertrauenswürdig sein.
Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden und ist mit deren Unterschrift gültig. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht einer betreuungsbedürftigen Person für die erforderlichen Aufgabenbereiche vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, so ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich.
„Die Vorsorgedokumente sollten für den Notfall gesammelt griffbereit an einem sicheren Ort im Original aufbewahrt werden“, so Grabner weiter. Empfehlenswert ist es auch, eine Kopie der Vorsorgedokumente für die Krankenhaustasche bereitzuhalten. Ein Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer rundet die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge ab. Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Solange ein Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann die Vollmacht jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.
Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können nach Terminvereinbarung in der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land unbürokratisch und zeitnah durch eine der drei hierzu bestellten Urkundspersonen (gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und 10,00 Euro Beglaubigungsgebühr) in der Außenstelle des Landratsamts in der Bahnhofstraße 21a in Bad Reichenhall öffentlich beglaubigt werden.
Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann die Akzeptanz nach Außen erhöhen und ist Voraussetzung, wenn der Bevollmächtigte auch berechtigt sein soll Immobilien-, Grundbuch- oder Handelsregisterangelegenheiten zu vertreten.
Eine Terminvereinbarung zur Beratung oder Beglaubigung in der Betreuungsstelle ist telefonisch unter +49 8651 773-441 oder per E-Mail an betreuungsstelle@lra-bgl.de möglich.
>> Rechtlich vorsorgen für den Notfall - Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land