Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Vereinspauschale für Sportvereine

Landkreis
05. Januar 2026

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2026 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 46 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2025 erhalten.


Kriterien für 2026

Die Kriterien sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen sowie einen gewissen Jugendanteil aufweisen. 


Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich nach der Mitgliederzahl sowie der Anzahl der ausgebildeten und geprüften Übungsleiter, die im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort. 


Anträge müssen vollständig bis spätestens 2. März 2026 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf https://www.lra-bgl.de/sportfoerderung/ zur Verfügung.


Das Landratsamt berät gerne unter vereinspauschale@lra-bgl.de. Telefonisch steht der Fachbereich Kommunales, Kultur, EuRegio und Wahlen für Nachfragen zur Verfügung. Ansprechpartner sind Birgit Tichowitsch, Telefon +49 8651 773-363 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr) und Christina Maldeghem.


Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/in-dex.php abgerufen werden.