Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Überschwemmungsgebiet am Weißbach festgesetzt

Umwelt & Natur
01. Juni 2026

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat das bisher vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet am Weißbach in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Bayerisch Gmain nun durch Rechtsverordnung offiziell festgesetzt.


Es handelt sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.


Bisher war das Überschwemmungsgebiet auf Basis von Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vorläufig gesichert. Mit der nun erfolgten Festsetzung wird dieser Status in geltendes Recht überführt. Ziel ist es, die Schadensrisiken bei Hochwasserereignissen für Anwohner, Sachwerte und die Umwelt zu minimieren und die natürlichen Rückhalteflächen des Gewässers zu bewahren.


Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird. 


Wie bereits bei der vorläufigen Sicherung ist die Festsetzung mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.


Eine Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ist unter https://www.umweltatlas.bayern.de/ möglich. Dazu ist der Karteninhalt „Naturgefahren“ auszuwählen. Sodann ist unter der Rubrik „Überschwemmungsgefahren“ die Unterrubrik „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete“ und das Thema „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ auszuwählen.


Die entsprechenden Unterlagen können auch in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Bayerisch Gmain eingesehen werden.