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Überholverbot auf der B 304

Sicherheit & Verkehr
28. Januar 2025

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 304 hat die Unfallkommission im Landkreis Berchtesgadener Land für den Außerortsbereich zwischen Oberteisendorf und dem Kreisverkehr der B304 ein Überholverbot beschlossen.


Die Unfallkommission des Landkreises Berchtesgadener Land setzt sich zusammen aus Vertretern von Polizei, Staatlichem Bauamt Traunstein und der unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt. Aufgrund des auffälligen Unfallgeschehens auf der B 304 zwischen Oberteisendorf und dem Kreisverkehr der B 304 hat die Unfallkommission den Streckenabschnitt eingehend geprüft.
 

Neben der Analyse zum Unfallgeschehen wurde der gesamte Streckenabschnitt auf Defizite umfangreich untersucht. Die Unfallanalysen haben ergeben, dass zahlreiche Unfälle im Zusammenhang mit Überholvorgängen geschehen. Um die Unfallzahlen zu senken, wird daher das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art verboten, ausgenommen von Kraftfahrzeugen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
 

Die entsprechende Beschilderung wird angebracht, sobald dies witterungsbedingt möglich ist. Das Überholverbot wird künftig regelmäßig durch die Polizei überwacht, um die Einhaltung sicher zu stellen und um festzustellen, ob diese Maßnahme zu der gewünschten Verbesserung führt.