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Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

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Rechtlich vorsorgen für den Notfall

Jugend, Familie & Soziales
17. April 2025

Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land berät und unterstützt bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und ist zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge.


Niemand ist vor einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung gefeit. Ein Unfall ist leider schnell passiert; ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Stolpern auf der Treppe oder ein Autounfall. Wer entscheidet dann für einen, wenn man selbst nicht in der Lage dazu, also geschäfts- oder handlungsunfähig, ist?
 

Wer entscheidet in finanzieller oder gesundheitlicher Hinsicht, über medizinische Behandlungen, über notwendige pflegerische Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung, über Aufenthalts- und Wohnfragen? Und wer vertritt die erkrankte Person in Behörden- und Versicherungsangelegenheiten oder kann die Post hierzu verwalten, wenn sie darüber nicht mehr selbst bestimmten kann? Diese Dinge lassen sich mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und einer Patientenverfügung gut regeln.


Das Thema geht alle ab 18 Jahren an. Denn: Direkte Angehörige wie Kinder, Eltern oder Lebenspartner werden nicht automatisch Bevollmächtigte, sondern nur dann, wenn diese Personen in der Vorsorgevollmacht bestimmt und medizinische Wünsche in einer Patientenverfügung festgelegt wurden.
 

Gibt es keine Vollmacht und Verfügung wird für den Vertretungsfall vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, der beauftragt wird, Entscheidungen zu treffen. Diese werden sicherlich ihr Bestes geben, kennen aber gegebenenfalls Vorstellungen, Wünsche und Ansichten der Erkrankten nicht. Das Handeln im ureigenen Sinne der Betroffenen wird dadurch erschwert.

 

Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung


Die Betreuungsstelle des Landratsamts berät und unterstützt bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Dabei sind die Aufgaben so bunt wie das Leben selbst: 


Neben der Beratung beglaubigt sie auch die Unterschriften und Handzeichen erstellter Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Bevollmächtigten bietet sie Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Vollmachten an.

 

Die Betreuungsstelle schlägt rechtliche Betreuer und Verfahrenspfleger vor


Liegen keine Vollmachten von Betroffenen vor, ermittelt die Betreuungsstelle Sachverhalte im Auftrag des Betreuungsgerichts, erstellt Sach- und Sozialberichte und schlägt Betreuer und Verfahrenspfleger im betreuungsgerichtlichen Verfahren vor, die den Betreuten bei der Wahrnehmung der rechtlichen Belange unterstützen.


Das Motto im Betreuungsrecht lautet „Unterstützung vor Vertretung“. Die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung rechtlicher Betreuer ist eine sogenannte Querschnittsaufgabe der Betreuungsstelle, die sich diese mit dem örtlichen Betreuungsverein, dem Betreuungsverein Berchtesgadener Land e.V., teilt. Eine Hauptaufgabe der Betreuungsstelle ist die Gewinnung neuer rechtlicher Betreuer – ehrenamtlich wie hauptamtlich – und die mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 hinzugekommene Registrierung beruflicher Betreuer.

 

Das Bestellen eines Betreuers ist die letzte Instanz


Nur wenn andere verfügbare Hilfen zur Betreuungsvermeidung nicht greifen, ist die rechtliche Betreuung als letzte Möglichkeit vorgesehen. Bevor ein Betreuer gerichtlich bestellt wird, bezieht die Betreuungsstelle andere Hilfsmöglichkeiten mit ein: Im Mittelpunkt steht hierbei die weitere Vermittlung an kompetente Beratungsstellen oder ansässige, ortsnahe Hilfsangebote wie z.B. an den Pflegestützpunkt oder die Seniorengemeinschaften. „Menschen, die infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung eigene rechtliche Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer zu Ihrer Unterstützung bestellt.“ erklärt Karina Grabner, Leiterin der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land. 

 

Reger Austausch im Netzwerk


Das Betreuungsrecht verändert sich im Laufe der Zeit und die rechtliche Betreuung kann nur über ein entsprechendes Netzwerk bewerkstelligt werden. So ist ein wesentlicher Teil der Arbeit der Betreuungsstelle die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit und die Mitarbeit in örtlichen und überörtlichen Arbeitsgemeinschaften, um das Thema in das Bewusstsein der Gesellschaft zu bringen, zur Erweiterung des Fachwissens und für den regelmäßigen Austausch. 

 

Kostenlose Informationsveranstaltungen rund um das Thema „Rechtlich Vorsorgen für den Notfall“


Um die Bevölkerung für das so wichtige Thema des rechtlichen Vorsorgens zu sensibilisieren, setzt die Betreuungsstelle auf regelmäßige, kostenlose Infoveranstaltungen: 


„Letztes Jahr gab es eine Informations-Tour durch den Landkreis. Heuer ist auch wieder ein Infostand am 23. Mai 2025 im Rathaus Freilassing bei der Seniorenmesse zu finden. Die nächsten Informationsveranstaltungen der Betreuungsstelle zur rechtlichen Vorsorge finden am 22. Mai 2025 in Teisendorf mit Michael Lenz und am 8. Oktober 2025 im Rathaus Ainring mit Karina Grabner statt. „Im Fokus stehen heuer außerdem auch die Gewinnung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern und die Kooperation mit dem örtlichen Betreuungsverein“ berichtet Grabner. 


>> Informationen zum Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung