Landratsamt Berchtesgadener Land

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Mehr direkte Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugend, Familie & Soziales
30. Januar 2026

Unter dem Leitgedanken „Nichts über uns ohne uns“ sollen Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe stärker in die sie betreffenden Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt Berchtesgadener Land möchte daher in den Austausch mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII gehen.


Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich weiter gestärkt. Junge Menschen und Familien wissen meist selbst am besten, was sie für einen gelingenden Alltag benötigen, da sie intensiv mit ihren eigenen Lebenslagen vertraut sind.


Vor diesem Hintergrund wurde mit § 4a SGB VIII die Möglichkeit geschaffen, dass sich Personen – insbesondere junge Menschen und Personensorgeberechtigte – selbstorganisiert und unabhängig zusammenschließen, um ihre Interessen und Bedarfe zu vertreten. Hierzu zählen laut der Definition des Gesetzgebers zum Beispiel Zusammenschlüsse von jungen Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Jugendhilfe verbracht haben, sowie Eltern, Pflegeeltern oder weitere Ehrenamtliche. Ziel der Zusammenschlüsse soll sein, die Interessen von Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe beispielsweise bei der Mitbestimmung in Einrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe oder im gesellschaftlichen Engagement auf politischer Ebene zu vertreten und sich in der Selbsthilfe zu engagieren.


Dem Leitgedanken „Nichts über uns ohne uns“ folgend, ist das Ziel, die stärkere Partizipation, Beteiligung und Teilhabe an sie betreffenden Entscheidungsprozessen. Dazu sollen gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII Vertretungen solcher Zusammenschlüsse die Gelegenheit haben, als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss beteiligt zu werden.


Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sucht deshalb den Kontakt zu bereits bestehenden selbstorganisierten Zusammenschlüssen oder zu Initiativen, die sich im Aufbau befinden, um Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Angesprochen wird ein breites Spektrum selbstorganisierter (nicht-staatlicher) Zusammenschlüsse von Betroffenen. Einzig einschränkendes Kriterium ist, dass es sich hierbei um Zusammenschlüsse handeln muss, die sich nicht nur vorübergehend zusammengefunden haben. Die Zusammenschlüsse können sich aber befristet im Hinblick auf ein konkretes Ziel oder einen bestimmten Zweck organisiert haben.


Wer einem entsprechenden Zusammenschluss angehört und Fragen zu der Thematik hat, kann sich bis zum 23.02.2026 an das Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden:


Nico Lukaszewicz
Jugendhilfeplanung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 08651 / 773-651
E-Mail: Nico.Lukaszewicz@lra-bgl.de