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Gegen die Störstoffe

Umwelt & Natur
27. Februar 2025

Richtige Mülltrennung schont Ressourcen und entlastet die Umwelt. In den Bio-tonnen und auf den Grüngutsammelstellen landen jedoch immer wieder Abfälle, die dort nichts zu suchen haben. Die Einführung neuer Grenzwerte zum 1. Mai soll in Deutschland die Qualität der Bioabfälle dauerhaft verbessern. Um den Störstoffanteil im Berchtesgadener Land weiter zu senken, ist die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt.


Trotz Aussortierens bei der Vergärung und Kompostierung gelangen noch immer größere Mengen an Mikroplastik und Kleinstabfällen über die erzeugte Komposterde in die Umwelt, vor allem in die Böden. Ab 1. Mai 2025 dürfen die an der Vergärungs- und Kompostieranlage angelieferten Bioabfälle nur noch maximal 1,0 Prozent Störstoffe enthalten. Bioabfälle mit höherer Störstoffquote dürfen dann von den Vergärungs- und Kompostieranlagen grundsätzlich nicht mehr angenommen werden und müssen als teurer Restabfall entsorgt werden. Die Kosten hierfür tragen die Abfallgebührenzahler.
 

2024 wiesen die Bioabfälle im Landkreis 3,6 Prozent Störstoffe, also Plastikteile, Glas, Metalle aber auch Bauabfälle auf. Somit muss hier noch deutlich nachgebessert werden. Aus diesem Grund hat die kommunale Abfallwirtschaft in den vergangenen Monaten folgende Schwerpunkte gesetzt:

 

  • Aufklärungsarbeit im Handel zum Thema kompostierbare Kunststofftüten für Bioabfallsammlung


Auch wenn Kunststoff nicht gleich Kunststoff ist – in der Bioabfallsammlung kann nicht unterschieden werden. Daher sind auch im Landkreis Berchtesgadener Land kompostierbare Kunststofftüten für die Sammlung der Bioabfälle nicht zugelassen. „Weder zersetzen sich die kompostierbaren Tüten in der für das Kompostwerk erforderlichen Zeit, noch lassen sich abbaubare Kunststoffe in dem Bioabfallgemisch optisch von normalen Plastikbeuteln unterscheiden. Ein Aussortieren ist daher weder maschinell noch manuell durch Mitarbeiter möglich“, so Thomas Hartenberger, Fachbereichsleiter der kommunalen Abfallwirtschaft. Der Blick in die Biotonne zeigt aber, dass in vielen Fällen sogar sortenreiner Bioabfall in diesen Tüten eingeworfen wird. 
 

Tonnen die am Leerungstag mit Störstoffen wie Kunststoffbeuteln auffallen, werden daher nicht geleert. Die Tonnen werden mit einem Hinweisaufkleber versehen. Der Tonnennutzer hat dann die Möglichkeit, bis zur nächsten Regelleerung nachzusortieren. Alternativ können die Tonnen auch kostenpflichtig als Restabfall geleert werden, hierzu muss das Landratsamt kontaktiert werden.
 

„Diese Nachsortierung, vor allem in den Sommermonaten, ist keine angenehme Sache. Die Bürgerinnen und Bürger sind verärgert, das ist verständlich“, so Abfallberater Andreas Wurm. 

„Warum man die Tüten dann im Handel kaufen könnte?“ höre er dann immer wieder in den Beratungsgesprächen. Dieses Thema wurde mit vielen Händlern und Geschäftsbetreibern im Landkreis in persönlichen Gesprächen vor Ort thematisiert. Manche Ladenbetreiber listeten die Kunststofftüten anschließend zu Gunsten von Papiertüten aus, andere versehen die Waren mit zusätzlichen Warnhinweisen neben den Preisschildern. Große Ketten schmettern die Problematik jedoch ab, ebenso der Onlinehandel. Die Hersteller und Vertreiber sichern sich nämlich im Kleingedruckten ab: Dort findet sich der Verweis auf die lokale Abfallwirtschaftssatzung. Es ist an den Bürgerinnen und Bürgern, sich an die bestehenden regionalen Regeln zu halten.

 

  • Verteilaktion von „Weihnachtswundertüten“ an den Wertstoffhöfen 
     

Um auf das Thema aufmerksam zu machen, wurden in der Adventszeit an den Wertstoffhöfen Papiertüten zur Sammlung des Bioabfalls verteilt. Natürlich können die Bioabfälle auch lose in die Biotonnen gegeben werden, falls die Sammlung aber in Tüten praktiziert wird, müssen es Papiertüten sein.

 

  • Hinweisaufkleber für die Biotonnen


In den kommenden Monaten werden die Biotonnen nach und nach mit einem Hinweisaufkleber versehen. In bildlicher Darstellung werden hier Tipps zur richtigen Befüllung gegeben. Auch die nicht zugelassenen kompostierbaren Kunststofftüten sind klar und deutlich aufgeführt. Die Abfallwirtschaft hofft, auf diesem Weg auch den Hausverwaltungen zu helfen, da die Bioabfallsammlung in Großwohnanlagen eine gewisse Herausforderung darstellt.

 

  • Gemeinsames Ziel


Um mehr Bewusstsein zu schaffen, wird die kommunale Abfallwirtschaft in den kommenden Monaten weiterhin stichprobenartig die Inhalte von Biotonnen überprüfen und gegebenenfalls stehen lassen. Landrat Bernhard Kern betont: „Die 1-Prozent-Störstoffgrenze ist ein sportliches Ziel. Auch wenn wir es nicht gleich erreichen, die Richtung ist klar vorgegeben und die Segel sind gesetzt. Nur wenn wir gemeinsam an der Verbesserung der Störstoffquote arbeiten, jeder für sich und alle für die Gemeinschaft, können wir zusätzliche Kosten verhindern.“
 

Bei Fragen zur Entsorgung von bestimmten Abfällen ist das Abfall ABC des Landkreises (auch in der BGL-Abfall-App abrufbar) sehr hilfreich. Die kostenlose BGL-Abfall-App kann im Google-Playstore (Android) oder im Apple App Store (iOS) kostenlos heruntergeladen werden.
 

Selbstverständlich beantwortet die Abfallberatung Fragen auch gerne per E-Mail an abfallberatung@lra-bgl.de und am Telefon unter +49 8651 773 503 sowie persönlich vor Ort.