Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein essenzieller Bestandteil der Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie wirken in Verfahren zu Streitigkeiten über gesetzliche Sozialleistungen mit und sind dabei den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt. Wichtig sind Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und ein ausgeprägtes Urteilsvermögen. Juristische Fachkenntnisse erfordert die Tätigkeit nicht. Die Richterinnen und Richter werden für die Dauer von fünf Jahren berufen.
Voraussetzungen müssen Bewerber für die Berufung an das Sozialgericht München erfüllen:
Vollendung des 25. Lebensjahres
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Keine Eintragungen in das polizeiliche Führungszeugnis
Wohnhaft im Regierungsbezirk Oberbayern
Voraussetzungen für die Berufung an das Landessozialgericht München:
Vollendung des 30. Lebensjahres
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Keine Eintragungen in das polizeiliche Führungszeugnis
Wohnhaft im Regierungsbezirk Oberbayern
Bei Interesse bittet das Landratsamt um eine kurze schriftliche Bewerbung bis zum 17. Juli 2026 per E-Mail an soziales-senioren@lra-bgl.de. Anschließend wird den Bewerbern ein Personalfragebogen zugeschickt. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte ebenfalls über die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Landkreis Berchtesgadener Land prüft die eingegangenen Bewerbungen und erstellt eine Vorschlagsliste. Diese wird anschließend an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übermittelt.