Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und sind von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekanntzugeben. Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter wurde ein Verbot von Geflügelausstellungen und –märkten sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel erlassen.
Anders als in früheren Jahren kam das Geflügelpestgeschehen 2022 zumindest in Norddeutschland auch über die Sommermonate nicht zum Erliegen. Im Jahr 2022 wurden inzwischen 1254 Nachweise gemeldet, davon 1153 bei Wildvögeln, aber auch 101 in Hausgeflügelbeständen. Im Herbst breitete sich das Geschehen von Skandinavien bis nach Mittel- und Südeuropa weiter aus. In Bayern wurden zuletzt vier Fälle bei Hausgeflügel in den Landkreisen Landshut und Miltenberg nachgewiesen. Als hauptsächliche Einschleppungswege bei Hausgeflügel wurde neben Zukauf und Infektion durch benachbartes Geflügel vor allem der Kontakt zu Wildvögeln ermittelt: Geflügelhalter sollten deshalb strikt auf ein Vermeiden solcher Kontakte etwa über für Wildvögel zugängliche Futterstellen oder Wasserflächen achten.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises ist hier veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern und ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter gibt es hier (Website LGL).