Landratsamt Berchtesgadener Land

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Bauturbo als Chance für den Wohnungsbau

Bauen & Wohnen
26. Februar 2026

Am 30. Oktober setzt der Bundestag eine Neuregelung des Baugesetzbuchs in Kraft. Ihr Kernstück ist der sogenannte Bauturbo, mit dem die Schaffung von Wohnraum erleichtert und beschleunigt werden soll. Für die am Bau Beteiligten ist die Gesetzesnovelle eine Herausforderung, sie bringt eine Vielzahl neuer, bislang ungewohnter Regelungen ins Spiel. Landrat Bernhard Kern lud deswegen gemeinsam mit dem Bauamt im Landratsamt die im Landkreis Berchtesgadener Land tätigen Planerinnen und Planer zu einer Informationsveranstaltung ein, die einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmern ermöglichte.


Mit dem „Planerdialog“ hat das Landratsamt vor mehreren Jahren eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die den persönlichen Austausch der Planer von Bauvorhaben mit ihrer Genehmigungsbehörde stärken soll. Die diesjährige Veranstaltung widmete sich den gesetzlichen Neuregelungen zur Stärkung des Wohnungsbaus. Landrat Kern zeigte sich erfreut, fast 60 Teilnehmer begrüßen zu können; das große Interesse zeige die Wichtigkeit des Themas. An die Anwesenden appellierte der Landrat, gemeinsam die Gesetzesnovelle mit Leben zu erfüllen, damit sie auch bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis ankommt.


Mit seinem anschließenden Vortrag setzte sich Günter Ehrichs, Fachbereichsleiter der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt, eingehend mit den gesetzlichen Änderungen auseinander. Er wies nochmals darauf hin, dass der Freistaat Bayern unter der Zielsetzung Beschleunigung und Bürokratieabbau bereits Anfang 2025 bauordnungsrechtliche Erleichterungen zu Gunsten des Wohnungsbaus eingeführt habe. Unter anderem könnten Maßnahmen, für die früher eine Genehmigung erforderlich war, nun verfahrensfrei durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken oder Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum in dafür geeigneten Gebieten.


Noch weitreichender sind aber die Gesetzesänderungen im Baugesetzbuch. Viele Wohnbauvorhaben, für die zuvor aufwändige Bauleitplanungen erforderlich waren, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nun deutlich zügiger in Einzelverfahren genehmigt werden können. Der neue Bauturbo setze zwar die bestehenden Regelungen nicht außer Kraft, erlaube jedoch als zeitlich befristete „Experimentierklausel“ Abweichungen vom Planungsrecht. Ehrichs stellte aber klar, dass damit die Planungshoheit der Gemeinden nicht ausgehebelt werden solle. Im Genehmigungsverfahren erhielten sie sogar eine stärkere Stellung. Wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit dieser Vorhaben sei, dass die Gemeinden hierfür ihre Zustimmung erteilten. Eine gewissenhafte Vorbereitung von Bauanträgen sowie die rechtzeitige Information und Abstimmung der am Planungsprozess Beteiligten untereinander ist wichtig, um das Beschleunigungspotenzial des Bauturbos zu entfalten.


In der Gesprächsrunde wurde auch deutlich, dass bereits für das laufende Jahr mit weiteren Gesetzesänderungen zu rechnen ist. Das Angebot des Landratsamts zu einer Fortsetzung der Veranstaltungsreihe zum nächstmöglichen Zeitpunkt wurde daher einhellig begrüßt.