Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall, die Gemeinde Piding und die Gemeinde Anger haben dazu im Amtsblatt Nr. 45 vom 4. November 2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht.
Die Karten und Beilagen, aus denen sich der Umfang der Überschwemmungsgebiete ergibt, sowie der Entwurf des Verordnungstextes können demnach in der Zeit vom 4. November bis einschließlich 4. Dezember 2025 in der jeweiligen Kommune und beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, in Bad Reichenhall, Zimmer Nr. 210 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 4. November bis einschließlich 18. Dezember 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Kommune oder beim Landratsamt Berchtesgadener Land Einwendungen gegen die Festsetzung erheben.
Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage des LRA BGL eingestellt unter https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/
Die genauen Details können der jeweiligen Veröffentlichung entnommen werden, die z.B. unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ abrufbar ist.