Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

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Anhörungsverfahren für die Festsetzung vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete

Umwelt & Natur
04. November 2025

In der Zeit vom 4. November bis 18. Dezember 2025 besteht die Möglichkeit, sich bezüglich der Festsetzungsverfahren Aufhamer Bach, Leitenbach, Nesselgraben, Schloßberggraben, Schrattenbach und Stoißer Ache in den Gebieten der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall, Gemeinde Piding und Gemeinde Anger zu äußern.


Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall, die Gemeinde Piding und die Gemeinde Anger haben dazu im Amtsblatt Nr. 45 vom 4. November 2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht.


Die Karten und Beilagen, aus denen sich der Umfang der Überschwemmungsgebiete ergibt, sowie der Entwurf des Verordnungstextes können demnach in der Zeit vom 4. November bis einschließlich 4. Dezember 2025 in der jeweiligen Kommune und beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, in Bad Reichenhall, Zimmer Nr. 210 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 4. November bis einschließlich 18. Dezember 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Kommune oder beim Landratsamt Berchtesgadener Land Einwendungen gegen die Festsetzung erheben.


Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage des LRA BGL eingestellt unter https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasserrecht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/ 


Die genauen Details können der jeweiligen Veröffentlichung entnommen werden, die z.B. unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ abrufbar ist.