Landratsamt Berchtesgadener Land

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Amphibienwanderung – Nächtliche Sperrung

Umwelt & Natur
06. März 2023

Jedes Jahr im Frühling machen sich tausende Amphibien auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Während der Wanderung sind Grasfrosch, Erdkröte und Co. vielen Gefahren ausgesetzt. Um dem Straßentod vorzubeugen und dem Zusammenbrechen von Amphibienpopulationen entgegen zu wirken, werden im Landkreis Berchtesgadener Land unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.


An einigen Orten weisen Schilder mit dem Frosch-Symbol Autofahrer auf Wanderrouten der Tiere hin. Stellenweise werden durch Ehrenamtliche vorübergehend Kunststoffzäune errichtet, an denen die Tiere abends gesammelt und von vielen freiwilligen HelferInnen über die Straße zum Laichgewässer getragen werden.
 

Nächtliche Sperrung ab Mitte März

Die wirkungsvollste Schutzmaßnahme ist die nächtliche Sperrung von Straßen. Die nächtliche Wanderung der Tiere ist sehr witterungsabhängig. Aufgewärmte Asphaltdecken laden die wechselwarmen Amphibien zum Verweilen ein und können so zur tödlichen Falle werden.
 

An der BGL 10 zwischen Thundorf und Vachenlueg werden darum die Schranken, je nach Witterung, ab Mitte März täglich um 19:00 Uhr geschlossen und um 07:00 Uhr früh wieder geöffnet (siehe beiliegende Karte). Die Umfahrung ist beschildert. Gewöhnlich ist die Sperre in 10 bis 20 Nächten erforderlich und wird nach der Hauptwanderung aufgehoben.
 

Auf diese Weise wird ein wesentlicher Betrag geleistet, die schützenswerten Amphibienpopulationen im Landkreis Berchtesgadener Land zu erhalten. Von der Sperrung Betroffene werden um Verständnis gebeten.
 

Auch die Amphibienübergänge, die durch ehrenamtliche Engagierte des Landesbunds für Natur- und Vogelschutz, des Bunds Naturschutz und des Landschaftspflegeverbands Biosphärenregion Berchtesgadener Land betreut und über die Naturschutzbehörde gefördert werden, sind in den kommenden Wochen wieder aktiv.
 

Alle können etwas tun

Wer einen ungesicherten Amphibienübergang feststellt, kann sich jederzeit an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land wenden.
 

Weitere Gefahren für Amphibien stellen Kellerschächte dar. Ein Abdecken der Schächte oder ein gelegentliches Überprüfen auf hineingefallene Kröten und Frösche erspart den Tieren den Hungertod. Als Hilfreich kann sich auch eine schräg in den Schacht gestellte Holzlatte erweisen, auf der die Tiere den Schacht eigenständig verlassen können.