Montag 21. 5. 2012 | 22:41 Uhr
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/ Volksbegehren und Volksentscheide
Die Bayerische Verfassung (BV) sieht vor, dass Gesetze per Volksentscheid auch unmittelbar vom Volk beschlossen werden können (Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 BV). Näheres hierzu finden Sie
hier
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