Montag 21. 5. 2012 | 22:41 Uhr
 
 Wahlen / Volksbegehren und Volksentscheide
 

Die Bayerische Verfassung (BV) sieht vor, dass Gesetze per Volksentscheid auch unmittelbar vom Volk beschlossen werden können (Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 BV). Näheres hierzu finden Sie hier.



 
 
Diese Seite ausdrucken  Kontaktaufnahme per E-Mail












Diese Webseite wurde unter Berücksichtigung der Kriterien für einen barrierefreien Zugang gestaltet.